Drohnen/Flugmodelle/Lenkdrachen
Drohnenversicherung
Maßgeschneiderter Haftpflichtdeckungsschutz für Ihre
Drohneneinsätze, Flugmodelle und Lenkdrachen
Der Halter eines Luftfahrzeuges haftet nach dem Luftverkehrsgesetz (§§ 33-43 LuftVG sowie internationalen Vereinbarungen, europäischen Abkommen und anderen zusätzlichen Bestimmungen) für Personen- und Sachschäden, die durch den Betrieb eines Luftfahrzeuges entstanden sind. Es besteht in der Regel eine gesetzliche Versicherungspflicht in jedem Land. Die Mindestdeckungssumme in Deutschland richtet sich nach dem max. Abfluggewicht des Luftfahrzeuges (25 KG MTOM). Sie als Betreiber von gewerblichen Drohneneinsätzen müssen zwingend vor dem Aufstieg Ihrer Drohnen eine ausreichende Halter-Haftpflichtversicherung nachweisen, um mögliche Schäden, die durch den Einsatz Ihrer Drohne entstehen können, abzusichern.
Beachten Sie bitte, das Ihre private Haftpflicht oder aber Berufs- / Betriebshaftpflicht Sie in der Regel nicht ausreichend für Ihre Drohneneinsätze absichert. Sollten Sie zum Beispiel die Drohne an Dritte weitergeben und Sie haben keine Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, dann fliegt die Drohne ohne ausreichenden Versicherungsschutz. In Deutschland wird aktuell über die grundsätzliche Kennzeichnungspflicht nachgedacht, die in anderen Ländern bereits Pflicht ist.
Wir bieten Ihnen aufgrund unserer Erfahrung und Vernetzung in die internationalen Versicherungsmärkte geeignete Deckungen an, die sich Ihren speziellen Anforderungen anpassen und die Einsätze im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Haftpflichtversicherung optimal absichern.