Betriebsunterbrechung

Betriebsschließungsversicherung

Wozu braucht man eine Betriebsschließungsversicherung?

In der Verarbeitung wie im Verkauf – Krankheitserreger können in jeden Betrieb gelangen, der mit frischen Lebensmitteln arbeitet. Durch das wachsende Importgeschäft und die zunehmende Reisefreudigkeit ist dieses Risiko gestiegen. Umso aktiver sind die Gesundheitsbehörden.
Schon bei Verdacht auf Infektionsgefahr können sie beispielsweise eine Schließung Ihres Betriebs veranlassen. Die entgangenen
Erträge und entstehenden Kosten können einen Betrieb schnell finanziell überfordern und in eine bedrohliche Schieflage bringen.

Leistungen der Betriebsschließungsversicherung

Kostenübernahme bei Betriebsschließung: Übernommen werden bis zu 30 Tage lang alle laufenden Personal- und Betriebskosten sowie der entgangene Gewinn in Höhe der vereinbarten Tagesentschädigung, wenn:

  • die zuständige Behörde konkret Ihren Betrieb oder eine IhrerBetriebsstätten durch Einzelanordnung wegen des dortigenAuftretens einer in §§ 6, 7 IfSG genannten Krankheiten und/oder Krankheitserreger vollständig schließt,
  • Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Mitarbeiter verhängtwerden, weil diese an einer versicherten Krankheit erkranktsind, sodass der Betrieb oder eine Betriebsstätte zwangsläufig geschlossen bleibt.

Bitte beachten Sie: Es gelten bedingungsgemäß reduzierte Entschädigungsgrenzen beim Auftreten der Coronavirus-Krankheit-2019 bzw. von SARS-CoV-2 sowie Mutationen davon.

Schäden an Waren und Desinfektionskosten: Wenn Waren und Vorräte vernichtet, wertgemindert verarbeitet oder beschlagnahmt werden müssen, ersetzt die Allianz den entstehenden Schaden bis zur Höhe der für die versicherten Vorräte oder Waren vereinbarten Versicherungssumme. Auch falls eine Desinfektion der Waren, der Betriebsräume oder der Betriebseinrichtung angeordnet wird, werden diese Kosten bis zur Höhe der Tagesentschädigung von drei Tagen übernommen.

Kostenübernahme bei Tätigkeitsverbot: Liegt ein amtliches Tätigkeitsverbot wegen Erkrankung oder Infektion gegen Mitarbeiter Ihres Betriebs vor, werden die Kosten für die Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen übernommen. Versichert sind sowohl Sie als Inhaber als auch Ihre Mitarbeiter. Falls Sie oder Ihr Ehepartner von einem Tätigkeitsverbot betro en sind, werden die Aufwendungen für die Einstellung einer Ersatz -kraft für bis zu sechs Wochen erstattet.

Ermittlungskosten: Wenn die Gesundheitsbehörde bei Ihnen Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen durchführt, werden die Kosten dafür von der Allianz übernommen

Das sollten
Sie wissen

Besonders geeignet für: Betriebe der Lebensmittelbranche – in der Lebensmittelverarbeitung ebenso wie im Einzelhandel, in Hotels und in Gaststätten.

Nicht geeignet für: Betriebe mit Tierhaltung, da dort eine andere Risikolage besteht. Auch für Krankenhäuser, Kliniken und Heimbetriebe ist dieses Produkt nicht geeignet, hierfür gibt es gesonderte Versicherungslösungen, zu denen Sie Ihr Allianz Vermittler gerne berät.

Nicht versichert: Sind Vorräte und Waren bereits mit Krankheitserregern infiziert, bevor sie in Ihren Betrieb gelangen, werden die Kosten für ihre Vernichtung und Ersatz nicht übernommen.

Ebenfalls nicht versichert sind Pandemie-/Epidemiesituationen und generalpräventive Anordnungen von Behördenzur Gefahrenvorsorge (z. B. bei „Lockdown-Anordnungen“).

Für die Coronavirus-Krankheit-2019 bzw. SARS-CoV-2 sowie Mutationen davon gelten außerdem reduzierte Entschädigungsgrenzen.

Entschädigung pro Tag: Die Summe, die Sie im Fall einer Betriebsschließung pro Tag bekommen, wird für jeden Kundenindividuell errechnet. Grundlage dafür sind Ihr Jahresumsatz und Ihr Wareneinsatz.

Sinnvolle Ergänzung: Die Betriebsschließungsversicherung gilt nur beim Auftreten von Infektionskrankheiten und Krankheitserregern nach §§ 6, 7 IfSG. Steht Ihr Betrieb aufgrundanderer Sachschäden, beispielsweise durch einen Brand oderein Unwetter, still, sind Sie mit einer Firmen-Ertragsausfallversicherung richtig abgesichert.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese Informationkann Ihnen nur einen Überblick über die Leistungen geben. Für Ihren Versicherungsschutz maßgeblich sind die aktuellen AVB bei Vertragsabschluss und der Versicherungsschein.

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